Vom Tariflohn zum Stundensatz: was eine Arbeitsstunde wirklich kostet
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Der häufigste und teuerste Fehler in der Reinigungskalkulation steht gleich am Anfang: den Tariflohn als Stundensatz einzusetzen. Zwischen beiden liegen rund fünfzig Prozent. Wer sie überspringt, hat den Deckungsbeitrag verrechnet, bevor er ihn aufgeschlagen hat.
Zwei Aufschläge, nicht einer
Der Weg vom Lohn zum Stundensatz besteht aus zwei getrennten Schritten, und der zweite wird regelmäßig vergessen.
Erstens die Lohnnebenkosten. Auf jeden gezahlten Euro kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und die Berufsgenossenschaft. Je nach Beschäftigungsart liegt das bei etwa einem Fünftel.
Zweitens die bezahlte Nichtarbeit. Ihr bezahlt jeden Werktag im Jahr, gereinigt wird aber nur an einem Teil davon. Urlaub, Feiertage und Krankheit fallen aus, kosten aber trotzdem. Diese Kosten müssen sich auf die Stunden verteilen, die tatsächlich am Objekt anfallen. Genau dieser Schritt fehlt in den meisten Tabellenkalkulationen.
Der Rechenweg an einem Beispiel
Angenommen, eine Kraft in Lohngruppe 1 zum Tarif von 15,00 €, ein Nebenkostensatz von 21 Prozent und ein Bundesland mit 11 Feiertagen auf einem Werktag:
| Tariflohn je Stunde | 15,00 € |
| plus 21 % Lohnnebenkosten | 18,15 € |
| Werktage im Jahr365 Kalendertage minus 104 Wochenendtage | 261 |
| davon produktivminus 11 Feiertage, 30 Urlaubstage, 12 Krankheitstage | 208 |
| Stundensatz je produktiver Stunde18,15 € × 261 / 208 | 22,77 € |
Aus 15,00 € werden 22,77 €, ein Aufschlag von 52 Prozent. Und das ist noch ohne Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Einarbeitung und Verwaltungsanteil. Mit anderen Annahmen landet ihr schnell bei 26 oder 27 Euro. Die Zahl selbst ist nicht der Punkt, der Rechenweg ist es.
Warum derselbe Lohn je Bundesland anders wirkt
Die Zahl der gesetzlichen Feiertage, die auf einen Werktag fallen, schwankt zwischen den Bundesländern um mehrere Tage. Jeder zusätzliche Feiertag verkleinert den Nenner und hebt den Stundensatz. Wer bundesweit mit einem einzigen Satz kalkuliert, subventioniert die feiertagsreichen Objekte aus den anderen. Bei einem Objekt fällt das nicht auf, über einen Bestand hinweg schon.
Vier Fehler, die wir immer wieder sehen
- Nur die Sozialabgaben rechnen. Der Nebenkostensatz allein bringt euch auf 18,15 €. Der Rest der Lücke steckt in den Ausfallzeiten.
- Mit 52 Wochen rechnen. Ein Jahr hat 52 bezahlte Wochen, aber keine 52 gearbeiteten.
- Krankheit auf null setzen. Der Wert schwankt, aber er ist nie null. Nehmt euren eigenen Schnitt aus der Lohnbuchhaltung, nicht eine Branchenzahl.
- Einen Satz für alle Lohngruppen. Wer Glasflächen reinigt, fällt unter Lohngruppe 6 mit 18,40 Euro Tariflohn. Derselbe Rechenweg, anderer Ausgangswert.
Was danach kommt
Der Stundensatz ist eine von vier Größen, aus denen sich der Preis eines Objekts ergibt. Die anderen drei sind Fläche, Leistungswert und Häufigkeit. Wie sie zusammenlaufen, steht im Beitrag zur Kalkulation. Woher die aktuellen Tarifwerte stammen, im Beitrag zum Tariflohn.
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